Rede zum Antrag „Hilfen zur Erziehung ganzheitlich gestalten: Familie in den Blick nehmen und Kinder & Jugendliche beteiligen!“ am 25. März 2021:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Gäste,
der zweite Antrag heute zum Thema „Hilfen zur Erziehung“ – das zeigt, wie uns alle das Thema umtreibt. Wir wollen mit unserem Antrag unsere Vorschläge einbringen, um insbesondere die Situation der Betroffenen zu verbessern. Ausgangspunkt für den Antrag war das sehr erfolgreiche Projekt „Tandem“ des Kommunalen Eigenbetriebs Engelsdorf. In dem Projekt werden Familien, die staatliche Hilfe von verschiedenen Stellen benötigen, also konkret Jobcenter und Jugendamt, rechtskreisübergreifend unterstützt. Dabei wird die Familie als Ganzes betrachtet und nicht nur die Einzelteile, je nach zuständigem Amt. Dieser Ansatz hat sich als sehr positiv für die Familien herausgestellt, da die unterstützenden Maßnahmen des Jobcenters optimal mit denen des Jugendamtes verzahnt werden können. Dabei ist uns vor allem ein Aspekt wichtig: die Beteiligung der Betroffenen. Denn eine Einbeziehung des Jobcenters darf für die Familie keine Angstkulisse darstellen.
Wir freuen uns daher sehr über den Verwaltungsstandpunkt, der eine Überarbeitung und Wiederbelebung der Vereinbarung des Jugendamts mit dem Jobcenter und Überarbeitung der Fachstandards Hilfen zur Erziehung vorschlägt. Die Verwaltung stellt auch einen wichtigen Aspekt deutlicher klar, als wir es in unserem Ursprungsantrag getan haben: Die Einbeziehung des Jobcenters muss selbstverständlich einzelfallbezogen passieren und ist auch nicht immer die richtige Maßnahme.
Aus diesem Grund haben wir gern den Verwaltungsstandpunkt übernommen. Uns ist es aber wichtig, noch einen Aspekt zu ergänzen, den wir nicht deutlich genug im VSP erkennen konnten: Wir wünschen uns, dass das Jugendamt auch gegenüber dem Jobcenter als anwaltschaftliche Vertretung der Betroffenen auftritt. Stellt das Jugendamt etwa fest, dass das Kindeswohl im Vordergrund stehen muss und die Fokussierung auf die Jobsuche für die Hilfen nachteilig sein könnte, muss es dies zwingend auch gegenüber dem Jobcenter darstellen. Es gibt eben auch Situationen, in denen muss zunächst die Stabilisierung der Familienverhältnisse im Vordergrund stehen. Sanktionen durch das Jobcenter, weil etwa Bewerbungsgespräche nicht wahrgenommen wurden, können hier empfindlich stören. Das muss das Jugendamt an der Stelle auch klar benennen.
Dieser Beschluss kann nur ein Baustein auf dem Weg zur Verbesserung der Situation sein. Auch die zu überarbeitenden Vereinbarungen und Standards bringen nur etwas, wenn sie mit Leben erfüllt werden. Darüber müssen wir im Jugendhilfeausschuss weiter wachen, hoffentlich auch im Rahmen einer umfassenderen Diskussion um die Hilfen zur Erziehung in unserer Stadt in den kommenden Monaten.
In diesem Sinne: Stimmen Sie bitte unserer Neufassung zu, als ein kleiner Schritt hin zu einer besseren Situation.
Vielen Dank.
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